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Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Laufbahn
  § 1 Laufbahn
  § 2 Ziel der Ausbildung
Abschnitt 2
 Ausbildungsordnung
Kapitel 1
 Allgemeines
  § 3 Einstellungsbehörde; Ausbildungsbehörde
  § 4 Einstellungsvoraussetzungen
  § 5 Ausschreibung, Bewerbung
  § 6 Auswahlverfahren
  § 7 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  § 8 Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes
  § 9 Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
  § 10 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes
  § 11 Ausbildungsakte
  § 12 Schwerbehinderte Menschen
Kapitel 2
 Ausbildung
  § 13 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
Teil 1
 Fachstudien
  § 14 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
  § 15 Grundsätze
  § 16 Grundstudium
  § 17 Hauptstudium
Teil 2
 Berufspraktische Studienzeiten
  § 18 Grundsätze
  § 19 Praktika
  § 20 Durchführung der Praktika
  § 21 Leitung und Durchführung der Ausbildung
  § 22 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen
Teil 3
 Leistungsnachweise; Bewertungen
  § 23 Leistungsnachweise während der Fachstudien
  § 24 Bewertungen während der berufspraktischen Studienzeiten
Abschnitt 3
 Aufstieg
Kapitel 1
 Ausbildungsaufstieg
  § 25 Zulassung zum Ausbildungsaufstieg
  § 26 Verkürzung der Ausbildung beim Ausbildungsaufstieg
Kapitel 2
 Praxisaufstieg
  § 27 Zulassung zum Praxisaufstieg
  § 28 Einführung in die Aufgaben des gehobenen nichttechnischen Zolldienstes
  § 29 Feststellungsverfahren
Abschnitt 4
 Prüfungen
Kapitel 1
 Zwischenprüfung
  § 30 Zwischenprüfung
Kapitel 2
 Laufbahnprüfung
  § 31 Prüfungsamt
  § 32 Prüfungskommission
  § 33 Prüfung
  § 34 Prüfungsort, Prüfungstermin
  § 35 Schriftliche Prüfung
  § 36 Zulassung zur mündlichen Prüfung
  § 37 Mündliche Prüfung
  § 38 Verhinderung, Rücktritt, Säumnis
  § 39 Täuschung, Ordnungsverstoß
  § 40 Bewertung von Prüfungsleistungen
  § 41 Gesamtergebnis
  § 42 Zeugnis
  § 43 Prüfungsakten, Einsichtnahme
  § 44 Wiederholung
Abschnitt 5
 Sonstige Vorschriften
  § 45 Übergangsvorschrift
  § 46 Inkrafttreten